Auf diese Leistungen können Sie »bauen«
Planung: Plan und los statt planlos
- Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung gem. §2 (2) Baustellenverordnung
- Erstellung des Maßnahmenkatalogs und SiGe-Plans gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV
- Planung der Baustelleneinrichtung und des Umgangs mit kontaminierten Bereichen
- Erstellung der Baustellenordnung und des Baustellenaushangs
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV
Durchführung: Augen auf und durch statt Augen zu und durch
- Koordinierung und Bekanntmachung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Organisation der Bauanlaufbesprechung / Fortschreibung des Maßnahmenkatalogs
- Einweisung und Überwachung der am Bau beteiligten Unternehmen
- Prüfung der Baustelle und der Beschäftigten auf Einhaltung der Richtlinien
- Kontrolle und Überprüfung der Sichtnachweise und Sicherheitseinrichtungen