Auf diese Leistungen können Sie »bauen«

Planung: Plan und los statt planlos

  • Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung gem. §2 (2) Baustellenverordnung
  • Erstellung des Maßnahmenkatalogs und SiGe-Plans gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV
  • Planung der Baustelleneinrichtung und des Umgangs mit kontaminierten Bereichen
  • Erstellung der Baustellenordnung und des Baustellenaushangs
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV

Durchführung: Augen auf und durch statt Augen zu und durch

  • Koordinierung und Bekanntmachung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Organisation der Bauanlaufbesprechung / Fortschreibung des Maßnahmenkatalogs
  • Einweisung und Überwachung der am Bau beteiligten Unternehmen
  • Prüfung der Baustelle und der Beschäftigten auf Einhaltung der Richtlinien
  • Kontrolle und Überprüfung der Sichtnachweise und Sicherheitseinrichtungen