B62 Ersatzneubau Stützwand Alsfeld-Eifa
Die Straßenstützwand befindet sich in der Ortsdurchfahrt Alsfeld Ortsteil Eifa. Sie stützt die Bundesstraße und den seitlich angrenzenden Gehweg zum Fluss Eifa. Die Stützwand, welche im Jahr 1953 erbaut wurde, soll aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes erneuert werden. Um die Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Straßenstützwand zu gewährleisten, ist ein Ersatzneubau notwendig.
Herstellung Stützwandkopf und Geländer
Der obere Abschluss der Spundwand erfolgt als aufgesetztes Betongesims.
Der Kopf-/Gesimsbalken wird mit einer Hohe von 42 cm und einer Breite von 61 cm hergestellt. Die Oberseite wird mit einem Gefalle von 2,0 % in Richtung Gehweg ausgebildet. Die Oberflache wird mit einem Besenstrich versehen. Der Kopf-/Gesimsbalken wird stirnseitig mit vertikal verlaufender Schalung in Holzoptik mit einer Rippenbreite zwischen 20 und 75 mm und einer Tiefe bis 27 mm hergestellt.
Der Kopfbalken und das neue Geländer werden im Bereich der Nebenstraße „Obere Grundstraße“ abgewinkelt und uber die bestehende Verrrohrung bis zum Bestandsende weitergeführt. Lage- und hohenmäsig passt sich der neue Gesimskopf an den Verlauf der ursprünglichen Wand an.
Die Verankerung des neuen Gesimskopfes auf der Spundwand erfolgt durch die in den Gesimskopf hineinragenden Spundbohlen. Die Verankerung des Gesimskopfes auf der angrenzenden Natursteinstützmauer erfolgt durch Verbundanker, welche in das Mauerwerk einzubohren und zu verkleben sind.
Auf dem Kopf-/Gesimsbalken wird ein neues Stahlfüllstabgeländer montiert. Der Zugang zur Stutzwand wird über eine Tür im Geländer gewährleistet und der Abstieg an der Stützwand mit Steigeisen und Haltegriffen.
Bachbettarbeiten
Anlandungen entlang der vorhandenen Stützwand sind aus dem Bachbett zu entfernen.
Für die Herstellung der neuen Stützwand ist eine Verrohrung des Baches Eifa entlang der Stützwanderforderlich. Die bauzeitige Verrohrung ist an den ankommenden Durchlass anzuschließen und durch das Baufeld zu führen. Für die Herstellung der Bohr- und Spundwandebene wird dann bauzeitig das Bachbett aufgefüllt.
Nach Herstellung der neuen Stützwand ist die bauzeitige Auffüllung wieder zurückzubauen.
Die Gewässersohle entlang der Stützwand ist wiederherzustellen. Unter dem Gesims ist ein 50 cm breiter Streifen aus Wasserbausteinen (Basalt) herzustellen.
Außerdem ist die bauzeitige Bachverrohrung vollständig zu entfernen.
Instandsetzung angrenzende Natursteinstützmauern
Das Natursteinmauerwerk der angrenzenden Stützmauer ist soweit erforderlich unter Erhaltung der Steine schonend von Hand abzubrechen. Die wieder verwertbaren Steine werden für die spätere Wiederherstellung nummeriert, gesäubert und zwischengelagert.
Nach Herstellung der Spundwand sind die abgebrochenen Teile der Natursteinstützmauer
wiederaufzubauen und dieses Mauerwerk anschließend neu auszufugen.